Waffenrecht

Waffenrecht

Unsere Lieferung erfolgt grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Bitte beachten Sie, dass Sie uns bei einer Bestellung von freien Waffen und der entsprechenden Munition einen Altersnachweis, z.B. Kopie von Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder anderes amtliches Dokument vorlegen müssen, da diese Artikel dem Waffengesetz unterliegen und eine „Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18 Lebensjahr“ erlaubt ist.

Hierzu senden Sie uns bitte eine Kopie eines der oben genannten Dokumente per Email an shop@bw-discount.de

Führverbot § 42 a WaffG

Unter das Führverbot (Führen in der Öffentlichkeit) fallen folgende Gegenstände:
1. Anscheinswaffen (Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von echten Feuerwaffen. d.h. auch Softairwaffen)
2. Hieb- und Stoßwaffen (Kampfmesser, Einhandmesser, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, Teleskopschlagstöcke)

Es gelten folgende Ausnahmen:
a) für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
b) für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
c) für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 und 2, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (Beispiele: Brauchtumspflege, Berufsausübung, Sport wie Jagd, Fischerei usw. oder allgemein anerkannter Zweck)

Das Waffengesetz finden Sie hier:
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

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